PSG III Gesetzgeber nimmt die Kommunen in die Pflicht

Der Referentenentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz liegt vor und ist ein weiterer großer Baustein der Pflegereform.Es soll die kommunale Ebenen gestärkt werden, da sich gezeigt hat, das es Verbesserungspotenzial bei der Pflege vor Ort insbesondere in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung gibt. Kommunen stehen im Bereich der Pflege bisher nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, so heißt es im Entwurf. Die Bundesregierung will die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zum 1. Januar 2017 probeweise an 60 Modellkommunen übertragen. Ziel soll sein, bundesweit mehr Beratungsstellen zu schaffen. Die Finanzierung soll zu jeweils einem Drittel von Kommunen oder Ländern, Krankenkassen und Pflegekassen erfolgen.

Mit der Umsetzung erhalten die Länder die Möglichkeit, regionale Pflegeausschüsse und sektorübergreifende Landespflegeausschüsse einzurichten, in denen die Landesverbände der Pflegekassen mitarbeiten.

Quelle: Auszug aus der häuslichen Pflege/ Juni 2016