Versorgungsmodelle

Welche Versorgungsmodelle werden angeboten?

Pflegesachleistungen SGB XI
Sie erbringen alleine die Versorgung ihres Angehörigen und erhalten jeweils die Pflegegeldleistung ihrer Pflegestufe. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss Ihnen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Pflegestufe zugesprochen und/oder eine eingeschränkte Alltagstauglichkeit bescheinigt werden. Wenn Ihnen bisher noch keine Pflegestufe zugesprochen wurde und/oder Ihre Alltagskompetenz noch nicht beurteilt wurde, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Situation den Anforderungen einer Pflegestufe entspricht, und geben Ihnen Hinweise, die bei der Begutachtung durch den MDK zu beachten sind. Gern stehen wir Ihnen auch bei der Begutachtung zur Seite.

Kombinationsleistung

Der Pflegedienst erbringt gemeinsam mit Ihnen die Versorgung des Pflegebedürftigen.
Sobald der Pflegedienst die erbrachten Leistungen mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet hat, erhalten Sie ein anteiliges Pflegegeld.

Ärztliche Verordnungen SGB V

Wir als Pflegedienst mit Krankenkassenzulassung reichen das Formular zur Genehmigung bei der zuständigen Krankenkasse ein und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Privat-Versicherte reichen unsere Privat-Rechnung zusammen mit dem ärztlichen Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege bei Ihrer Privat-Krankenkasse ein und bekommen den Betrag (evtl. abzüglich eines individuellen Eigenanteils) erstattet.

Verhinderungspflege §39SGBXI

Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes punktuell oder regelmäßig zu nutzen.
Wenn die Pflegeperson, die ansonsten die Pflege übernimmt, verhindert ist, steht diese Leistung sehr flexibel zur Verfügung und sorgt daher für deutliche Entlastung!
Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen null, eins, zwei und drei zur Verfügung steht, beträgt 1612 € im Kalenderjahr.

Leistungen der Sozialhilfe

Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, ist Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten. Dazu gehören Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Privatleistungen

Privatleistungen sind Leistungen, die Sie mit einem Pflegedienst auf eigene Rechnung vereinbaren. Typisch dafür sind hauswirtschaftliche Leistungen, aber auch Leistungen der Grundpflege bei Ablehnungen der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kostenträger. Die Erbringung der Leistungen erfolgt dann ausschließlich auf Ihre Rechnung und wird Ihnen am Monatsende bzw. am Anfang des nächsten Monats in Rechnung gestellt.

Pflegeeinsätze nach §37.3 SGBXI

Dies sind Beratungseinsätze, die für Pflegegeldbezieher gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie müssen durch einen Pflegedienst durchgeführt werden.

PS 1 und PS 2 halbjährlich und PS 3 vierteljährlich, die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45

Wenn Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen nach § 45 haben, können Sie diese nach Absprache für die Betreuung Ihres Angehörigen nutzen.
z.B. Spazieren gehen, Ausflüge, Geistiges Training, Theaterbesuche und vieles mehr.

Verbesserungen für Demenzkranke mit dem Pflegestärkungsgesetz 2017

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz 2017 soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, nach dem Demenzkranken weitere Leistungen von ihrer Pflegekasse erhalten können. In Planung sind nicht nur Erhöhungen der Leistungen, sondern auch ein neues Bewusstsein für Pflegebedürftigkeit und Demenz. So sollen Pflegebedürftige mit demenziellen Erkrankungen nicht mehr gesondert, sondern in ihrer Gesamtheit als hilfsbedürftige Menschen betrachtet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit verspricht damit umfangreiche Verbesserungen für die Pflege Demenzkranker.