Der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) wird in Zukunft von den Krankenkassen losgelöst und eine unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechtes werden. MD= Medizinischer Dienst
Das Gesetz soll zum 01 Januar 2020 in Kraft treten. Der Gesetzgeber setzt einseitig auf den Wechsel der Rechtsreform, indem die Dienste zu Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. In der Praxis bleibt es jedoch bei einer Scheinselbstständigkeit, da die Kassen weiterhin einziger Auftraggeber und Finanzier der Prüfdienste sind. Eine echte Unabhängigkeit wäre gegeben, wenn sich der Medizinische Dienst als freier zugelassener Prüfdienst am Markt zusammen mit anderen Institutionen behaupten müsste und die Einrichtungen aus verschiedenen zugelassenen Prüfdiensten auswählen könnten-wie im Bereich von Rehaeinrichtungen längst Praxis. Das wäre eine Chance gewesen, für wirklich bessere und unabhängige Prüfungen zu sorgen, sodass das Gesetz seinen Namen gerecht würde.
Quelle: Auszug aus häusliche Pflege 12/19